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Teil 1
In dem vorliegenden Whitepaper "Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit" wird erstmals ein Weg beschrieben, wie durch fehlertolerante Sicherheitsfunktionen der weitere Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien aufrecht erhalten werden kann, ohne den Personenschutz zu vernachlässigen.
Damit werden Alternativen zur sofortigen Abschaltung einer Fehlererkennung aufgezeigt, ohne dass Personen inakzeptablen Risiken ausgesetzt werden.
Teil 2
In der Technik bedeutet Fehlertoleranz die Eigenschaft eines technischen Systems, seine Funktions- weise auch dann aufrechtzuerhalten, wenn Ausfälle und Fehlerzustände auftreten. Fehlertoleranz erhöht die Verfügbarkeit eines Systems. In diesem Dokument wird ein Weg beschrieben, fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren, die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben, ohne die Anforderungen an den Personenschutz zu vernachlässigen.
Der Teil I des Whitepapers beschreibt die theoretischen Grundlagen für einen Betrieb im degradierten Zustand. Der Teil II (dieses Dokument) beschreibt die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb im degradierten Zustand. Voraussetzung für die Anwendung des Teils II ist die Berücksichtigung von Teil I.
Es werden Anforderungen für die Teilsysteme definiert, die für einen degradierten Betrieb geeignet sind. Es wird ein Verfahren beschrieben, wie der Integrator einer Sicherheitsfunktion den de- gradierten Betrieb auslegen und in der Maschine unter Verwendung dafür geeigneter Teilsysteme implementieren kann. Zusätzlich gibt es dem Hersteller von Sicherheitskomponenten hierzu eine Orientierungshilfe.
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Diese Broschüre soll Betreibern und Konstrukteuren von Maschinen und Anlagen einen Überblick über Aufbau und Funktion von Schlüsseltransfersystemen, sowie deren Auswahl geben. Darüber hinaus werden Informationen zur Anordnung, Anbringung und zum Schutz vor Umgehen gegeben.
Die grundlegenden Anforderungen für Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen, die in der DIN EN ISO 14119 [5] gegeben werden, sollen in Bezug auf Schlüsseltransfersysteme, durch diese Broschüre erläutert werden. Weitere Informationen sind als ISO/TS 19837 [9] in Vorbereitung.
Anwendungsbeispiele, Informationen zur Kennzeichnung, zu den wiederkehrenden Prüfungen, als auch zur Betriebsanleitung, runden diese Broschüre als praxisnahes Dokument ab.
Diese DGUV- Information ersetzt die bisherigen Broschüren BGI 575 und BGI 670 des HVBG und baut im Wesentlichen auf der ISO 14119 auf.
Sie richtet sich insbesondere an die Konstrukteure von Maschinen und Anlagen sowie an das Wartungspersonal und soll Anregungen und Hinweise für die richtige Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen für Sicherheitsfunktionen geben. Diese Verriegelungseinrichtungen werden üblicherweise zur Stellungsüberwachung von beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen, mit und ohne Zuhaltung verwendet.
Bei der Auswahl und Anbringung von Verriegelungseinrichtungen sind eine Reihe von Anforderungen, wie z. B. der Schutz gegen „Umgehen auf vernünftigerweise vorhersehbare Art“, zu berücksichtigen. Sie richten sich nach den Angaben in speziellen Normen, wie z. B. der DIN EN ISO 14119 [8].
Der Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien („Blue Guide“) wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und ist seither zu einem der wichtigsten Referenzdokumente geworden. In ihm wird erläutert, wie die nach dem neuen Konzept verfassten Rechtsvorschriften umzusetzen sind, die mittlerweile unter den neuen Rechtsrahmen fallen.
Die vorliegende neue Fassung des Leitfadens baut daher auf der Vorgängerversion auf, umfasst aber auch neue Kapitel, wie zum Beispiel jenes über die Pflichten der Wirtschaftsakteure oder die Akkreditierung, sowie vollständig überarbeitete Kapitel, wie zum Beispiel jene über die Normung und die Marktüberwachung. Außerdem erhielt der Leitfaden einen neuen Titel, damit der Tatsache Rechnung getragen wird, dass der neue Rechtsrahmen wahrscheinlich nicht nur in den nach dem sogenannten neuen Konzept verfassten EU-Richtlinien Anwendung finden wird, sondern zumindest teilweise auch in allen Arten von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.